Rechtsprechung
BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer neuen, milderen Vorschrift - Anforderungen an die Begründung eines einen Sachverständigen betreffenden Ablehnungsgesuches
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 41, § 266
Strafbemessung: Freiheits- oder Geldstrafe nach Neufassung des Untreuetatbestands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Die Prüfung der (Rechts-) Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen. - BGH, 20.07.1965 - 5 StR 241/65
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung …
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Die Prüfung der (Rechts-) Frage, ob die zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs vorgebrachten Tatsachen die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen können (vgl. BGHSt 8, 226, 232; BGH NJW 1965, 2017, 2018), ist zwar vom Standpunkt des Angeklagten aus vorzunehmen. - BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56
Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Das bedeutet jedoch nicht, daß nur dessen eigene Einstellung maßgebend seit muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68). - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Eine Geldstrafe kann zwar unter den Voraussetzungen des § 41 StGB nF auch weiterhin zusätzlich verhängt werden (Art. 299 Abs. 3 EGStGB), die Entscheidung darüber obliegt aber dem Tatrichter (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 - und vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75). - BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat - …
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - 1 StR 502/74
Eine Geldstrafe kann zwar unter den Voraussetzungen des § 41 StGB nF auch weiterhin zusätzlich verhängt werden (Art. 299 Abs. 3 EGStGB), die Entscheidung darüber obliegt aber dem Tatrichter (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 - und vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75).
- BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75
Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe …
Hierüber hat grundsätzlich der Tatrichter zu entscheiden (BGH, Urteile vom 7. Januar 1975 - 1 StR 497/74 und vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74). - BGH, 03.04.1979 - 1 StR 573/78
Ordnungsgemäße Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Obergutachtens - …
Das bedeutet jedoch nicht, daß nur dessen eigene Einstellung maßgebend ist; er muß vielmehr vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGH JR 1957, 68; BGH, Beschluß vom 15. April 1975 - 1 StR 502/74).